In der Prüfungskommission (PK) wird alles behandelt, was mit der Prüfungsordnung im Hauptdiplom bzw. M.Sc. zusammenhängt. So z.B. Durchführungsbestimmungen von Studien- und Diplomarbeiten, Auslandsstudium etc… Weiterhin werden Maßnahmen die einzelne Studierende betreffen festgelegt und genehmigt, die Probleme mit dem ordnungsgemäßen Ablegen der Prüfungen haben.
Die Prüfungskommission wird durch den Fachbereichsrat eingesetzt. Sie setzt sich aus drei Professor:innen, einem/einer wissenschaftlichen Mitarbeiter:in und einem/einer Studierenden zusammen und wird wie der FBR für 1 oder 2 Jahre (1 für Studierende, 2 für den Rest) gewählt.
Dies sind auch die häufigsten Diskussionspunkte in der Prüfungskommission, da hier meist über die Exmatrikulation beschlossen wird. Die Sitzungen sind nicht öffentlich (das einzige Gremium dieser Art) da fast ausschließlich Personalia behandelt werden. Für Prüfungsprobleme im Grundstudium bzw. B.Sc. ist die Prüfungskommissionen nicht zuständig.
In der Prüfungskommission sitzt auch ein Vertreter der Studierendenschaft. Dieser wird im Fachbereichsrat (FBR) bestimmt. Mitglieder der PK unterliegen einer Schweigepflicht und sind unter anderem berechtigt sämtlichen Prüfungen des Studiengangs iST beizuwohnen um deren korrekten Ablauf zu verifizieren.
Wer Probleme mit Wiederholungsprüfungen hat, kann und soll sich gerne im Vorfeld an uns wenden. Aber nicht erst wenn es zu spät ist, dann kann häufig nichts mehr getan werden.









